Investitionsförderung Stallumbau

Doppelflügeltore in Holz

Im Rahmen der Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung fördert das Bundesagrarministerium Stallumbauten sowie im Vorfeld die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts mit bis zu 500.000 EUR. Der Fördersatz für förderfähige Ausgaben beträgt 40 % je Betrieb. Anträge können noch bis zum 15.03.2021 beim der BLE (Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung) gestellt werden. Die Baumaßnahmen müssen bis Ende 2021 abgeschlossen werden.

 

Zurück

Wir haben ein offenes (T)OHR für Sie

Hier gehts zum Kontaktformular
Nach oben